Behandlung
Sämtliche von Schroth Paletten gefertigten Ladungsträger aus Holz, also Holzpaletten, EPAL Europaletten, Flachpaletten, Palettendeckel, Aufsatzrahmen oder SBB Rahmen (Aufsatzrahmen) können auch mit einer Behandlung gegen Schädlinge im Holz geliefert werden.
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen, IPPC (International Plant Protection Convention), ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Pflanzen gegen Schädlinge. Ziel der Vertragspartner ist es, die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten (Quarantäneschaderreger) zu kontrollieren und möglichst zu verhindern. Dieser Vertrag ist seit 1952 in Kraft. 1991 und 2005 sind Änderungen in Kraft getreten, die für alle Vertragsparteien gelten.
Der Vertrag soll auch einheimische Waldbestände vor der Einschleppung von Holzschädlingen schützen. Dazu versucht er, die Einfuhrvorschriften und Quarantänebestimmungen der angeschlossenen Länder durch Vorgabe von Standards zu vereinheitlichen. Im Rahmen dieser Arbeit wurde die internationale Richtlinie ISPM15 „Rahmenbedingungen für die Regulierung hölzernen Verpackungsmaterials im internationalen Handel 03/2002“ (ISPM: Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen) geschaffen, deren Ziel es ist, die Ausbreitung von an Verpackungsmaterial schädigenden Organismen zu verhindern und ihr vorzubeugen.
ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Die unter die ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und mit anerkannten chemischen Verfahren, etwa Begasung, behandelt. Die so behandelten Paletten, Exportkisten, Aufsatzrahmen, Flachpaletten werden dann mit einem speziellen Zeichen (Ähre mit IPPC) beidseitig gekennzeichnet.